Blog | Das verbrecherische Treiben von Rundfunkanstalten und Beitragsservice

Das verbrecherische Treiben von Rundfunkanstalten und Beitragsservice

Rundfunkanstalten und Beitragsservice stehen dieser Tage unter wachsender Kritik. Die Verbreitung von Desinformationen, das Manipulieren oder Verschweigen von Information, das Verbreiten politischer Propaganda, das Aufhetzen von Bevölkerungsschichten gegeneinander, Zensur und massive Korruptionsvorwürfe sind die Fakten, mit denen sich diese Institutionen mittlerweile konfrontiert sehen. Millionen von Menschen verweigern mittlerweile ihre Zahlung, während man an Einzelpersonen versucht absprechende Exempel zu statuieren, indem man sie ohne Gesetzesgrundlage ihrer Freiheit beraubt, nur, weil sie sich weigerten zu zahlen. Rundfunkanstalten und Beitragsservice entpuppen sich immer mehr als das Lehrbuchbeispiel einer kriminellen Vereinigung, unter dem Deckmantel des öffentlichen Gemeinwohlauftrages. Doch Begriffe täuschen nicht über objektive Fakten hinweg. Während andere Länder ihre öffentlichen Medien wegen wachsenden Missfallens der Bevölkerung abschaffen, fordern die deutschen Rundfunkanstalten jedes Jahr mehr Geld, um ihre korrupten Taschen weiter zu füllen.

Die Staatssender

Der 1973 geschaffene Beitragsservice, vormals Gebühreneinzugszentrale (GEZ), stellt ein Relikt aus der Zeit nach 1945 dar, als das besetzte Westdeutschland unter Verwaltung der alliierten Militärgouverneure stand, welche wie für eine Besatzungsmacht üblich, Radio und Rundfunk unter ihre Kontrolle halten wollten. Das sich unter dem Besatzungsstatut durch die Bundesrepublik Deutschland (BRD) selbstverwaltende Westdeutschland wies daher bereits zu jener Zeit eine große Nähe zwischen Staat und weiten Teilen der Gesellschaft auf. Für die Umstände war dies pragmatisch, sollte aber nach 1990 den Grundstein dafür legen, dass heute kaum ein Bereich der deutschen Gesellschaft nicht in irgendeinem Maße unter staatlicher Regulierung steht. So eben auch die Medien.

Es war für die deutsche Politik opportun über diese Strukturen die Meinung zu verbreiten, dass der Staat einen Rundfunk organisieren müsste, damit die Ausgewogenheit in der Berichterstattung garantiert ist. Eine solche Aussage widerspricht allem Verständnis der Aufklärung von Rede- und Pressefreiheit, war es doch immer und ist es doch immer der Staat und sein Gewaltmonopol, welche die größte Bedrohung für die freie Rede darstellen. Die Lehre aus der Geschichte sollte doch eigentlich sein, dass der Staat (unter anderem) niemals die Kontrolle über Medien, Bildung und Informationen haben sollte. Frei ist der, der unabhängig vom Staat ist, dessen Rechte und Freiheit unantastbar sind, und nicht von Parlamenten oder Mehrheitsabstimmungen abhängen. Doch scheinbar kam das hierzulande nicht so recht an. Jeder mit kritischem Geist kann heute erkennen, dass die Rundfunkanstalten eine nahezu nahtlose Staats- und Regierungsnähe aufweisen und keinesfalls neutral und ausgewogen berichten. Propaganda wäre hier der passendere Begriff und genau dazu braucht es einen staatlich organisierten Rundfunk, der durch gewaltsamen Raub von Eigentum finanziert wird.

Es ist eine geradezu paradoxe Vorstellung, dass man Freiheit mit Gewalt herstellen muss und dass es der Staat sein soll, der dies garantiert. Also existiert keine natürliche Freiheit? Sind wir also als Sklaven geboren, bis der Staat kommt? Zu keinem Zeitpunkt seines Bestehens, egal, welches Personal diese Einrichtung auch ausmachte, wurden die Menschen ausgewogen informiert. Es ist nicht Wesen des Grundgesetzes von einem aufgeklärten und mündigen Menschen auszugehen, der unabhängige Urteile trifft und daher Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung als allerhöchste Maßstäbe besetzt. Nein. In Deutschland herrscht die Haltung vor, dass nur der Staat Freiheit wahrt, dass nur der Staat das soziale Leben organisieren kann, dass nur der Staat dafür sorgen kann, dass sich die Menschen nicht gegenseitig an die Gurgel gehen. Weiter kann man von der Aufklärung nicht entfernt sein, die stets forderte Herrschaft durch Mündigkeit zu überwinden.

Der Markt regelt, aber der Glaube ist stärker

Das Verständnis von Redefreiheit stellt in Deutschland mehr eine Perversion der Prinzipien der Aufklärung dar, auch wenn man mit Inbrunst davon überzeugt ist das Maß aller Dinge in Sachen Freiheitlichkeit zu sein. Das ist man nicht. An dieser Stelle zeigt sich abermals das antiliberale Denken, welches in Deutschland vorherrscht. So ist man davon überzeugt, der Staat garantiere die Freiheit der Rede, weshalb sich derselbe Staat im Nachsatz das Recht heraus nimmt diese Freiheit auch wieder zu nehmen. Man kann hier also nicht von einem Grundrecht sprechen, denn ein Grundrecht schützt die Freiheit des Einzelnen vor der Staatsgewalt. „Grundprivileg“ wäre passender. Frei ist ein Mensch dort, wo sein Handeln nicht durch Gesetz bestimmt wird, denn Gesetzgebung bedeutet die Organisation von Gewalt (Staatsgewalt) und damit einen Akt gegen seine Selbstbestimmung. Ein Grundrecht kann es daher nur sein, wenn es ein Bollwerk gegen die Staatsgewalt darstellt und daher von der Gesetzgebung (Organisation von Gewalt) ausgeschlossen ist. Das ist bei der Redefreiheit in Deutschland nicht der Fall.

Benjamin Franklin, Gründungsvater der Vereinigten Staaten und Anhänger der Aufklärung, fasste das Konzept der Redefreiheit treffend zusammen: „Ohne die Freiheit des Geistes, kann es keine Weisheit geben; und ohne Freiheit der Rede, kann es keine öffentliche Freiheit geben.“ Weisheit erlangt der Mensch durch Konfrontation. Wohingegen heute im Westen immer mehr die Haltung vorherrscht, dass der Staat die Menschen bemuttern soll, sich ja nicht mit abweichenden Anschauung zu konfrontieren. Das hat zur Folge, dass die Menschen immer weniger fähig sind Vernunft und Rationalität anzuwenden und daher keine Weisheit entwickeln. Die öffentliche Debatte heute ist nicht frei und weil sie nicht frei ist und die Menschen durch Konfrontation keine Weisheit erlangen können, herrschen immer mehr Intoleranz, Extremismus, Fanatismus, Ausgrenzung und Konflikte vor. Der Kindermädchenstaat verhindert diese nicht, er ist ihre Ursache. Ein Politiker hat kein Interesse an mündigen und aufgeklärten Menschen, besonders nicht, wenn diese drohen zu dem Schluss zu kommen, dass sie Staat und Politik eigentlich nicht mehr brauchen. Das gefährdet seinen Machtanspruch und um dagegen vorzugehen, braucht es staatliche Medienanstalten.

In einer liberalen Gesellschaft vertrauen die Menschen dem Markt und nicht dem Staat. Denn auf dem Markt existiert kein Gesetz – keine Gewalt und kein Zwang über den Konsum. Die Menschen haben die freie Wahl, ob sie ein Angebot annehmen, ablehnen oder die Vertragsbeziehung verlassen. Der Staat auf der anderen Seite stellt immer Zwang dar und er erzwingt, wenn nicht den Konsum, wenigstens die Finanzierung seiner „Dienste“. Staat und Markt sind Antagonisten: Der Staat steht für Zwang und Gewalt, der Markt für Freiheit und Selbstbestimmung. Daher ist es unausweichlich, dass der Staat als Institution all jene anzieht, die auf Kosten anderer Menschen leben wollen, was ihnen der Markt mit seinen gleichen Rechten nicht gestatten würde. Das gesamte Wesen des postmodernen Staates heute ist es, durch sein Gewaltmonopol das zu erzwingen, was auf dem Markt keine Nachfrage hätte, und in nahezu allen Fällen verbinden sich diese Gelüste mit dem politischen Machtanspruch. Es ist daher eine Illusion zu glauben, es käme nur auf die Menschen und die Organisation an. Die Organisation ist das Problem und kann nicht die Lösung sein.

Selbstermächtigung und Parasitismus

Die Idee einer Staatsverfassung ist es die Organisation, ihren Zweck und ihre Grenzen zu definieren. Wenngleich Libertäre wissen, dass auch so etwas eine Illusion ist. Man kann latent totale Macht nicht begrenzen, denn Macht strebt immer zu mehr Macht – und sie wird einen Weg finden. Die Gründungsväter der USA unternahmen den Versuch, die Macht des Staates zu begrenzen, indem sie seine Aufgaben ausschließlich definieren. Was die Verfassung (theoretisch) nicht als Staatsaufgabe definiert, unterliegt der individuellen Freiheit, woneben sich ein ganzer Absatz nur damit beschäftigt, was dem Staat strikt untersagt ist anzurühren. Die Grundrechte (engl. Bill of Rights) gehören prominent dazu. Wie wir gelernt haben, ist das im deutschen Grundgesetz nicht der Fall. Eine Begrenzung der Staatsmacht oder gar ein strikter Ausschluss der Gesetzgebung existieren hier nicht. Im Grunde kann man jedes der deutschen Grundrechte so lesen: „Sie haben das Recht… , es sei denn, die Regierung sagt etwas anderes.“ Warum ist das relevant? Weil es erklärt, wie das Folgende geschehen konnte.

1991 trafen sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer und entschieden den sogenannten „Rundfunkstaatsvertrag“ aufzusetzen. 2020 wurde dieser durch den „Medienstaatsvertrag“ abgelöst (Im 21. Jahrhundert erkannten Politiker, dass „Rundfunk“ kein zeitgemäßer Begriff mehr ist.). Im Grunde ein nutzloses Stück Papier, in welchem Politiker erklären, dass sie von Marktwirtschaft weder Ahnung, noch ihr gegenüber Vertrauen haben. Im Grunde wäre dieser Akt keiner Erwähnung wert, wenn es sich bei den öffentlich-rechtlichen Medien um eine Genossenschaft oder um eine andere Form öffentlicher Unternehmung handeln würde, mit der die Menschen einen Vertrag eingehen oder nicht (beispielsweise Stadtwerke). Wie sich diese Unternehmung dann selbst organisiert wäre ihr überlassen. Doch darum sollte es zu keinem Zeitpunkt gehen. Auch stellt sich die Frage, wer die Minister der Länder überhaupt ermächtigt oder mandatiert hat, dieses Papier aufzusetzen und einen öffentlichen Rundfunk zu organisieren. Eine Notwendigkeit dafür gibt es nicht, schon gar nicht im Jahre 2020, in welchen die digitalen Angebote mittlerweile derart vielfältig sind, dass alles von Bildung und Kultur, über Unterhaltung bis Echtzeitdatenaustausch durch private Dienstleistungen zu Spottpreisen beziehbar ist. Der öffentliche Rundfunk hat keinen Nutzen, außer, man schaut hinter die Lügen.

Wie bei allem, was der Staat organisiert, üblich ist, werden auch hier viele Märchen erzählt, um das eigene Treiben schönzureden. Alles davon lässt sich objektiv widerlegen:

  1. Die staatlichen Anstalten schaffen keine Ausgewogenheit in der Berichterstattung, denn es fehlt der Wettbewerb durch die staatliche Lizensierung von Medien. Die staatliche Subventionierung verzerrt den Wettbewerb, weshalb freie und unabhängige Medien einen Nachteil erhalten. Die Fernsehsender stehen nicht allen Anbietern gleich zur Verfügung, so die Menschen wirklich die gesamte Bandbreite an Meinungen zur Auswahl hätten.
  2. Menschen werden durch den Markt allein nicht von Informationen ausgeschlossen, da eine große Bandbreite der Angebote für Bildung, Information oder Unterhaltung entweder bereits kostenlos oder erschwinglich ist. Der Markt schafft stets allgemeine Verfügbarkeit. Wer sich kein Netflix leisten kann, sollte sein Geld doch viel eher in eine vernünftige Ausbildung investieren, um es tun zu können, und nicht vor der Glotze hängen.
  3. Zugang zu Informationen ist kein Garant für Bildung. Das Internet bietet die größte Wissensdatenbank der Geschichte und dennoch wissen sehr viele Menschen nicht, was auf der Welt, in ihrer eigenen Gesellschaft oder in der Politik vor sich geht – geschweige denn, dass sie auch nur ein Grundverständnis von Ökonomie hätten.
  4. Der öffentliche Rundfunk ist nicht solidarisch, weil nichts, was auf Zwang basiert, solidarisch sein kann. Ein staatlich garantiertes Gemeinwohl gibt es genauso wenig, wie ein Recht auf Information. Es gibt nur das Recht nicht an der Informationserlangung gehindert zu werden, aber kein Recht auf Kosten anderer zu leben.
  5. Der Staat hat kein Interesse an aufgeklärten und mündigen Menschen, die seine Politik hinterfragen oder ihm gar den Gehorsam verweigern.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann niemals unabhängig von der Politik sein, weil er ein Lenkungsgremium unterhält, in welchem Politiker und deren Parteien sitzen und es keinen Wettbewerb gibt, welcher die Gefahr des Marktaustrittes in sich birgt. Eine öffentlich-rechtliche Organisation kann nicht unabhängig vom Staat sein, denn das öffentliche Recht ist Staatsrecht und jene Organisationen bewegen sich darin. Sie sind verschieden von privatwirtschaftlichen Organisationen.

Organisationsanalyse

Auf der Website des Beitragsservice liest man Folgendes: „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.“ [1] Geschäftsführer ist ein gewisser Michael Krüßel.

Wir lernen: Der Beitragsservice ist eine „nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“, was bedeutet, dass es keine juristische Person ist, damit keine Rechte besitzt und einer Arbeitsgemeinschaft angehört. Im Grunde ist es also… nichts… mit einem Geschäftsführer… der keine Geschäfte tätigen kann. Es handelt sich also eindeutig nicht um eine Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes [2]. Wie kann es sein, dass eine Organisation, die keine Behörde ist, durch Polizeigewalt Gelder eintreibt und sogar Menschen ins Gefängnis bringen lassen kann, wenn diese sich weigern zu zahlen? Gibt es dafür nicht einen bekannten Begriff? Wie kann der Beitragsservice, wenn er keine Behörde ist, Mahnverfahren sofort vollstrecken, Eigentum beschlagnahmen und Personen ihrer Freiheit berauben, die sich keines Verbrechens schuldig gemacht haben? Ein solches Treiben kann nicht anders, als “Mafia” bezeichnet werden.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [3], ein Vertrag zwischen den Körperschaften der Bundesländer, sagt Folgendes: Gemäß §2 RBStV ist jede Person unmittelbar Beitragsschuldner, wenn sie eine Wohnung oder eine Betriebsstätte besitzt. Gewaltmonopolist zu sein ist vorteilhaft. An der Stelle noch keine Panik. Einen Vertrag kann jeder aufsetzen und darin festhalten, dass dritte Geld schulden. Das macht es nicht legal. Ein Staatsvertrag ist nichts anderes, als ein Abkommen zwischen zwei Körperschaften, welches jedoch eine gesetzliche Grundlage haben muss. Wir haben bereits gelernt, dass der Beitragsservice keine Behörde ist. Unter §10 RBStV ist zu lesen, dass das eingetriebene Geld an die staatlichen Rundfunkanstalten zu „schicken“ ist. Weiter unter §12 RBStV ist zu lesen, dass die Landesrundfunkanstalten (MDR, WDR und Konsorten) [4] die Ordnungswidrigkeit bei Versäumnis anzeigen. Auch diese sind keine Behörden. Zur Erklärung: Nur, weil die Bundesländer gegenseitig einen Vertrag aufsetzen und dort hineinschreiben, was Dritte vermeintlich schuldig sind, schafft das keinen legitimen Akt. Die Bundesländer sind staatliche Verwaltungsorgane und es bedarf ein Gesetz, auf dessen Grundlage sie handeln.

Es geht weiter zum Medienstaatsvertrag [5], in welchem man neben jeder Menge inhaltlosem Gebrabbels genau eines nicht lesen kann: Das Bundesgesetz (aufgrund der zentralen Organisation), auf dessen Grundlage zwei nicht-behördliche Einrichtungen (Rundfunkanstalten und Beitragsservice) behördliche Dienste und Gerichte in Anspruch nehmen können, um Geld einzutreiben und Strafen zu verhängen.

Das verbrecherische Treiben

Der Beitragsservice ist ein Betrugsmodell, gegen welches das Bürgerliche Recht sonst schützt. Man stelle sich folgendes Szenario vor:

Ein Unbekannter schickt Ihnen ein Paket mit Sachen, welches Sie nicht bestellt haben. Sie nehmen es natürlich an, weil Ihr Name draufsteht. Tage später ist ein Brief in ihrem Briefkasten, in welchem Sie aufgefordert werden die Ware zu bezahlen, weil Sie diese offenkundig angenommen haben. Der Gläubiger bezieht sich auf einen Vertrag, den er mit sich selbst ausgemacht hat. Sie reagieren natürlich nicht darauf und in den nächsten Tagen landen Mahnungen in Ihrem Briefkasten, dass Sie zahlen sollen oder Ihr Besitz wird gepfändet. Jeder Mensch weiß, dass dies ein kriminelles Handeln ist und das Recht schützt Sie davor.

Der Beitragsservice tut genau das: Er gibt Ihnen eine Leistung, die sie nicht willentlich nachgefragt oder mit einem Vertrag in Anspruch genommen haben. Dabei ist der sogenannte Beitragsservice nicht der Anbieter der Leistung, sondern lediglich der Eintreiber des Geldes (Zwangsbeitrag) für die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Es wird argumentiert, Sie hätten das Gerät zum Empfang – was mittlerweile auch auf einen Internetanschluss ausgedehnt wird. Damit seien Sie zahlungspflichtig. Wie beim Staat üblich, werden Floskeln von Demokratie, Gemeinwohl und Solidarität hinterher geschoben. Wäre der Beitragsservice eine privatrechtliche Organisation wie oben skizziert, hätte er ein Angebot unterbreitet, so aufdringlich das auch sein mag (derlei Praktiken findet man durchaus häufiger) und man hätte das Recht das Angebot folgenlos abzulehnen. Jedoch fungiert der Beitragsservice unter einer Scheinlegalität, die darauf fußt, dass Behördenhierarchien nicht nachfragen. Denn den Zwang zur Zahlung kann eine privatrechtliche (oder öffentlich-rechtliche) Unternehmung nicht exekutieren – das wäre illegal. Sehr wohl aber eine Behörde, wenn es sich um Steuern und andere Abgaben handelt. Dann muss es sich jedoch auch um eine Behörde mit klaren Verantwortlichkeiten und einem Gesetzesauftrag handeln. Der Beitragsservice ist aber keine Behörde, er ist aber auch keine privatrechtliche Unternehmung. Was ist er dann?

Nichts – und das macht ihn so gefährlich. Denn er operiert vollständig außerhalb des Rechtes. Weder existiert er im öffentlichen Recht, dann wäre er eine Behörde, noch existiert er im privaten Recht, dann wäre es ein privater Dienstleister, der lediglich Angebote schreiben kann. Diese Konstruktion wurde seinerzeit von den Ministern der Länder mit Bedacht geschaffen, denn sie wollten ein unantastbares Modell, welches ihnen im Zeitalter der Digitalisierung weiter die Möglichkeit gibt die öffentliche Meinung zu lenken. Dahinter stand ein Heer von händereibenden Journalisten (meist frisch von der Universität), Redakteuren, Moderatoren und potentiellen Intendanten, welche die Möglichkeit erkannten jede Art politisch-ideologischer Propaganda verbreiten zu können, ohne dabei dem Wettbewerb und der Nachfrage des Marktes zu unterliegen, gleichzeitig aber Zugriff auf eine durch das staatliche Gewaltmonopol eingetriebene Finanzierungsquelle zu haben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und sein Beitragsservice ist ein Paradebeispiel für den Korporatismus, sprich die Verbindung von staatlichem Gewaltmonopol und Wirtschaft, welchen jeder Liberale und jeder Libertäre aus tiefster Überzeugung ablehnt.

Fazit

Es sei an dieser Stelle die Zeit gespart zu benennen, wie die Rundfunkanstalten die eingetriebenen Gelder verwenden. Die Medienlandschaft ist übersät mit Beispielen jener Machenschaften, die immer Folge sind, wenn Menschen über das Mittel der Gewalt auf Kosten anderer Menschen leben. So geht das Gros der Gelder eben nicht an den Mediendienst, sondern direkt auf die Konten, in die Gehälter und Pensionen, des Personals des öffentlichen Rundfunks. Rundfunkintendanten und Politiker nehmen sich nicht viel in ihrer Korruption, ihr Gehalt für eine im Grunde vollkommen nutzlose Tätigkeit selber zu bestimmen und die Polizei einzusetzen es einzutreiben. Auch sei der moralische Appell gespart, dass doch die ach so hehre Demokratie gerade verhindern sollte, dass so etwas geschieht. Den Menschen ist es schlichtweg egal, was der Staat tut und das ist gefährlich, denn es ist ein Gewaltmonopolist. Die Gefahr, die von diesem ausgeht, bezeugt das Beispiel des Beitragsservices. Manche mögen diese Gefahr nicht sehen, weil es sich nur im einen unwesentlichen Betrag handelt. Es stellt jedoch einen Präzedenzfall dar, dass Staat und Politik im Grunde tun und lassen können was sie wollen und alles Gerede von Demokratie, Überwachung, Kontrolle und Gewaltenteilung unbedeutend ist. Macht lässt sich nicht begrenzen und viele Menschen sind zu faul und zu ignorant, um dem Einhalt zu gebieten, worunter irgendwann alle leiden werden. Die Demokratie ist nicht wehrhaft!

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist, wenn auch das fieseste, nur ein Beispiel des Wesens des postmodernen Staates. Heute, wo der Markt längst Bildung, Gesundheit und Sicherheit für alle Menschen auf beste Weise bereitstellen kann, haben Staat und Politik ein Legitimationsproblem. Der Markt verwirklicht heute die Forderung der Aufklärung nach Emanzipation von fremder Herrschaft und damit die Autonomie des Individuums. Der Staat und seine Anhänger sind die ewig Gestrigen, welche der Fortschritt überholt hat und die immer noch an längst zurückgelassene Gesellschaftsvorstellungen festhalten. Politiker interessiert nur ihre Macht, angetrieben von der organisierten Gewalt der Gesetzgebung. Sie interessiert nicht das Wohl der Menschen und alles was sie tun, hebelt den Markt aus, zerstört Wohlstand und Sicherheit – zerstört die Freiheit – und schafft Unfrieden, Konflikte und Armut. Die Menschen leisten sich teure Politik, um ihr eigenes Leben zu zerstören. Der postmoderne Staat dient heute nur einem Zweck: dem Leben auf Kosten anderer derjenigen, deren krude Ideen, gescheiterte Modelle und politische Machtansprüche der Markt längst hinweggefegt hätte, gäbe es das staatliche Gewaltmonopol nicht zu ihrer Verfügung. Die Menschen müssen begreifen, dass diese Institution nicht die Besten der Gesellschaft anzieht, sondern die Schlimmsten, und, dass keine Kontrolle jemals verhindert, dass Macht zu noch mehr Macht und damit zu immer geringer Freiheit führt. Die größte Lüge der Politik ist die zu sagen: Ihr braucht mich. Die Wahrheit ist: Nein, tun wir nicht!

Julian Schloddarick
ist Mitbegründer und Bundesvorsitzender der
Partei DIE LIBERTÄREN

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