Unsere Prinzipien | Gesellschaftliche Freiheit

GESELLSCHAFTLICHE FREIHEIT

Als Libertäre definieren wir die Gesellschaft als Zusammenkunft von Individuen, die zum gemeinsamen Interesse freiwillig kooperieren und handeln. Demgemäß ist eine Gesellschaft kein eigenständiges Wesen, sondern die Summe aller Individuen. Freiwilligkeit bildet in diesem Sinne die Grundlage einer libertären Gemeinschaft. Gesellschaftliche Institutionen und Sitten ergeben sich darin spontan aus den Interaktionen ihrer Mitglieder. Frei ist eine Gesellschaft dann, wenn die Menschen frei sind, sich mit anderen zu Organisationen zusammenzuschließen und diese auch wieder verlassen zu können. Der Vertrag bildet das Instrument friedvollen menschlichen Zusammenlebens, dessen Grundlagen wir nachfolgend beschreiben.

Freie Menschen, freie Gesellschaft!

Alle Menschen sind grundsätzlich frei darin, Organisationen zu formen, wie es ihnen geboten scheint. Diese Organisationen können jedoch nur Rechte besitzen, welche sie in erster Instanz auf freiwilliger Grundlage von Individuen übertragen bekommen haben. Eine solche Organisation kann sich darum niemals Rechte anmaßen, welche dem Individuum nicht zustehen. Kollektive Rechte lehnen wir genauso ab, wie den Missbrauch von Menschen zugunsten Dritter. Eine solche gesellschaftliche Organisation ist so lange legitim, wie alle Beteiligten ihren freien Willen erklären, ihr angehören zu wollen und diese Mitgliedschaft bei Bedarf auch wieder verlassen können. Wir verteidigen in diesem Sinne das Recht auf Sezession von Gesellschaftsverträgen.

Die Vertragsfreiheit bildet die Grundlage zwischenmenschlicher Abkommen. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass öffentliche Güter und Dienstleistungen nur auf Grundlage von Verträgen zur Verfügung gestellt werden. Dies beinhaltet das Recht, die Nutzung und Annahme dieser Dienstleistung zu verwehren oder einen alternativen privaten Anbieter zu wählen. Wir verteidigen den Wettbewerb der Dienstleistungen, seien sie  öffentlich oder privat, und lehnen staatlich gestützte Monopole ab.

“Staat heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem Munde: Ich, der Staat, bin das Volk.” (Friedrich Nietzsche)

 

Wir befürworten den Wettbewerb um das beste System auch im Bereich des geltenden Rechts. Für uns gilt in allen Bereichen des Rechts der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Wir lehnen deshalb Verwaltungsgerichte ab, da diese ohne einen ordentlichen Prozess eine Schuldzuweisung tätigen. Im Rahmen gesellschaftlicher Selbstbestimmung unterstützen wir die Freiheit, eine eigene Rechtsprechung auf vertraglicher Grundlage zwischen Individuen zu vereinbaren. Schiedsgerichte bilden in diesem Sinne eine Möglichkeit, außerhalb des staatlichen Rechts Rechtssicherheit zu schaffen. Auf diese Weise können Vertragsparteien eine rechtsverbindliche und rechtlich durchsetzbare Entscheidung in einer einzigen Instanz herbeiführen.

Aus der Vertragsfreiheit folgt direkt auch das Recht auf freien Austausch von Waren und Dienstleistungen und der freie Personenverkehr. Besitzrechte Dritter bleiben hierbei unverletzlich.

“Wenn es um mein täglich Brot geht, verlasse ich mich nicht auf die Menschenliebe des Bäckers, sondern auf seine Gewinnsucht.” (Adam Smith)

Sicherheit stellt ein Grundbedürfnis des Menschen dar. Eine Basisabsicherung durch öffentliche Polizeidienste lehnen wir deswegen nicht grundsätzlich ab, sofern sie auf freiwilliger vertraglicher Grundlage in Anspruch genommen werden kann. Ein jeder hat das Recht, seinen eigenen Sicherheitsbedürfnissen nachzukommen und dies beliebig auch durch private Sicherheitsdienste zu gewährleisten. Ein Auftraggeber hat das Recht, in seinem Zuständigkeitsbereich die Kompetenzen der Polizei an private Dienstleister abzugeben.

Wir lehnen die Einrichtung einer öffentlichen Organisation zum Zwecke der Wahrung äußerer Sicherheit nicht grundsätzlich ab. Eine Wehrpflicht stellt jedoch einen gewaltsamen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht dar. Das Material und Personal zur Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit muss auf den Grundsätzen freiwilliger Vertragsbasis erworben oder rekrutiert werden. Aus unserer Sicht kann dies durch ein Berufssoldatentum geschehen, aber auch durch angeworbene Söldner unterstützt werden. Einem Zusammenschluss von Menschen zum Zwecke der Verteidigung stehen wir positiv gegenüber. In Anbetracht des menschlichen Gewaltpotenzials erkennen wir eine Notwendigkeit zur Sicherung des Friedens, weshalb wir Verteidigungsbündnisse als vorteilhaft ansehen.

Internationale Beziehungen sind auf die Wahrung des Friedens durch Vermeidung externer Verstrickungen auszurichten. Jedwede internationale Beziehung hat nur auf Grundlage eines gemeinsamen Vertrages der beteiligten Parteien zu erfolgen, welche Art, Umfang und Dauer sowie Ziel der Interaktion definiert. Die Abgabe von Kompetenzen öffentlicher Organisationen an internationale oder supranationale Organisationen muss auf Grundlage von Verträgen geregelt und reversibel sein. Humanitäre Hilfe ist nicht Aufgabe des Staates, sondern gehört in die ausschließliche Verantwortung privater Initiativen und Organisationen. Wir erkennen das Recht aller Menschen an, sich Tyrannei und Unterdrückung zu widersetzen und sich und ihre Rechte zu verteidigen. Beistand in solchen Konflikten kann aber nur auf individueller Entscheidung erfolgen.

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FREIHEIT IST KEIN GESCHENK, SONDERN DEIN RECHT!

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