Präambel

WIR LIBERTÄRE DEUTSCHLANDS und all unsere Miteiferer sind von der Absicht geleitet, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, strebend nach einer Welt größtmöglicher individueller Freiheit, in welcher der Mensch der alleinige Souverän über sein eigenes Leben ist. Zur Erreichung dieses Ziels bilden wir die Vereinigung namens DIE LIBERTÄREN als politische Partei.

Als Libertäre leben wir zuallererst grundsätzliche und allgemeingültige Prinzipien. Kein Mensch und keine Gruppe von Menschen haben das Recht, ihren Willen durch Androhung oder Ausübung von Gewalt einem anderen aufzuerlegen. Wir sind davon überzeugt, dass der Respekt vor individuellen Rechten und Freiheiten die fundamentale Grundlage für eine lebenswerte Welt ist, in welcher Frieden und Wohlstand geschaffen und langfristig erhalten werden. Die Rechtfertigung für kollektive Entscheidungen muss daher stets das selbstbestimmte Individuum als zentralen Ausgangspunkt haben. Dies ist Voraussetzung für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinschaften, in welchen jeder Mensch seinen eigenen Zielen und Wegen folgen kann.

Wir stehen für die Freiheit und das Recht jedes Menschen, beliebigen Aktivitäten nachzugehen, solange sie die Freiheiten und Rechte anderer dadurch nicht begrenzen. Alle daraus geschaffenen materiellen Güter betrachten wir als dessen schützenswertes persönliches Eigentum, über das beliebig verfügt werden darf, solange es nicht zum Schaden Dritter ist. In diesem Sinne unterstützen wir die freie Marktwirtschaft und den freien Wettbewerb gemäß der volkswirtschaftlichen Lehrmeinung der Österreichischen Schule. Wir begrüßen die Vielfalt und friedliche Konkurrenz der daraus entstehenden Gesellschaftsordnungen.

"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will."

– Jean-Jacques Rousseau

Wir besitzen ein Menschenbild, in welchem der Mensch fortschreitend bestrebt ist, sich und seine Umgebung in positiver Weise zu gestalten und zu verbessern. Der menschliche Erfindungsreichtum bringt stets neue Ideen hervor, welche die Menschheit befähigen, sich an eine stark wechselhafte Umwelt anzupassen. Zur Bewältigung von lokalen und globalen Herausforderungen setzen wir daher auf den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, anstatt auf Zwang und Verbote. Dies verbreitet Hoffnung auf eine bessere Zukunft und ermöglicht die Schaffung von Wohlstand, Wissen und der Befähigung, bestehende Grenzen ständig zu verschieben und zu überwinden.

Aus Erfahrung der gelebten Realität erkennen wir an, dass eine gesellschaftliche Veränderung mit einer politischen Veränderung einhergehen muss. Wir wählen daher diesen friedlichen politischen Weg, um notwendige Veränderungen anzustoßen und nicht tatenlos danebenzustehen, während die Menschheit in immer neuen Formen der Unfreiheit und Bevormundung versinkt. Der einzige praktische Weg, errungene Freiheiten zu behalten und zu erweitern, ist, sie fortwährend gegen beschränkende Kräfte zu verteidigen und dafür eine gesellschaftliche Akzeptanz zu schaffen. Hierzu dient die Partei DIE LIBERTÄREN als politisches Instrument.

Das folgende Programm setzt unsere grundsätzlichen Prinzipien und die daraus erwachsenden politischen Standpunkte fest. Das Ziel jeglichen Wirkens dieser libertären Partei handelt im Geiste der nachfolgenden Grundsatzpunkte, denen sich die Mitglieder und Unterstützer verbunden fühlen.

Unsere Prinzipien

Unsere Prinzipien beschreiben den Weg von der individuellen Freiheit, über die vertragliche Freiheit, hin zur gesellschaftlichen Freiheit. Diese drei Säulen bilden das Fundament unserer Überzeugungen. Jede Säule untergliedert sich in die zugehörigen Themenbereiche.

Individuelle Freiheit ➜

Deine Freiheit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Vertragliche Freiheit ➜

Eine friedvolle Gesellschaft fußt auf freiwilliger Kooperation und Verträgen.

Gesellschaftliche Freiheit ➜

Gesellschaftliche Freiheit ist immer Ergebnis individueller Freiheit.

Individuelle Freiheit

Individuen sind von Natur aus frei darin, Entscheidungen für sich selbst zu treffen, und müssen die Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen übernehmen. Unsere Unterstützung für das Recht des Einzelnen, Entscheidungen im Leben zu treffen, bedeutet nicht, dass wir diese Entscheidungen unbedingt billigen oder ablehnen. Keine Einzelperson, Gruppe oder Regierung darf Gewalt gegen eine andere Einzelperson, Gruppe oder Regierung einleiten. Als Libertäre lehnen wir die Vorstellung ab, dass Gruppen inhärente Rechte haben. Wir unterstützen die Rechte der kleinsten unteilbaren Minderheit, des Einzelnen. Im Folgenden beschreiben wir die Prinzipien individueller Freiheit.

Naturrecht

Alle Menschen sind mit den gleichen, unveräußerlichen Rechten ausgestattet, zu denen körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Eigentum gehören.

"Das einzig wahre Menschenrecht ist das Recht, in Ruhe gelassen zu werden - von jedem, den man nicht eingeladen hat oder den man nicht willkommen heißt."

Roland Baader

Eigentum und Selbstbestimmung

Eigentum stellt das allumfassende Recht des Eigentümers dar, mit einem Gut nach Belieben zu verfahren. Dieses Recht kann nur durch einen freiwillig geschlossenen Vertrag beschränkt werden. Jeder Mensch ist genauso uneingeschränkter Eigentümer seines Körpers. Über sein Eigentum übt er ein angeborenes Recht nach Selbstbestimmung aus, welches andere Individuen, Gruppen oder Institutionen nicht verletzen dürfen. Deshalb haben Individuen die Freiheit und die Verantwortung selbst entscheiden zu können, welche Risiken sie gegenüber ihrem Eigentum, so zum Beispiel ihrer Sicherheit, ihren Finanzen oder ihrem Leben, eingehen.

Nichtaggressionsprinzip

Kein Mensch und keine Gruppe von Menschen haben das Recht, einen Menschen zu versklaven, zu berauben oder gegen ihn Gewalt auszuüben. Eine solche Herrschaft von Menschen über Menschen lehnen wir ungeachtet ihrer Begründung ab.

„Ich glaube an die Gewaltlosigkeit als einziges Heilmittel.“​

– Mahatma Gandhi

"Freiheit bedeutet Verantwortlichkeit. Das ist der Grund, weshalb die meisten Menschen sich vor ihr fürchten."

George Bernard Shaw

Eigenverantwortung

Jeder Mensch ist für die Folgen seines Handelns selbst verantwortlich. Eine unrechte Handlung kann somit auch nicht durch eine dritte Person oder Gruppe legitimiert werden, die Person muss sich dafür verantworten. Kein Mensch hat ein Recht, einen anderen Menschen für seine Zwecke zu missbrauchen. Freiheit bedeutet für uns, die Konsequenzen seiner Handlungen zu tragen.

Freiheitsbegriff

Jedes Individuum ist von Natur aus mit unveräußerlichen Rechten versehen und wir verteidigen die Freiheit, diese Rechte in Anspruch zu nehmen. Der Freiheitsbegriff kann nur dann widerspruchsfrei sein, wenn Freiheit nicht als Anspruch auf etwas oder an jemanden, sondern ausschließlich als Freiheit von einem fremden Anspruch verstanden wird. Freiheit bedeutet deshalb das Recht, Nein zu sagen. Kein Mensch hat die Freiheit, einen Anspruch auf einen anderen Menschen, sein Eigentum oder seine Dienste zu erheben. Wir verteidigen das Recht des Individuums, frei von auferlegten Zwängen Dritter sein Leben gestalten zu können.

Vereinigungsfreiheit

Auf Grundlage von Selbstbestimmung und Vertragsfreiheit hat ein Mensch das Recht, selbst zu wählen, mit wem er in welcher Art und Weise zusammenleben und zusammenarbeiten möchte. Diese Form der individuellen Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen des Individuums oder einer Organisation, welche auf Grundlage einer gegenseitigen Vereinbarung gegründet wurde. Hierzu zählt auch das Recht, darüber zu entscheiden, wer in einer solchen Organisation aufgenommen werden darf. Der Versuch, die Diskriminierung zwischen den Menschen zu unterbinden, erachten wir als einen illegitimen Eingriff in die persönliche und wirtschaftliche Freiheit. Wir verteidigen daher das Recht von Individuen und Organisationen zu diskriminieren.

Gerechtigkeitsbegriff

Falls eine Person Unrecht erfährt, hat sie das Recht auf Wiedergutmachung. Dieser Anspruch gilt unabhängig von einer möglichen Strafe. Dies kann beispielsweise in ordentlichen Gerichten, außergerichtlichen Schlichtungen, durch Dritte oder in gegenseitiger Übereinkunft geschehen, wobei nach unserer Überzeugung der Konfliktentscheider grundsätzlich nicht Teil der Konflikt-schlichtung sein sollte. Um Recht wiederherzustellen, fordern wir vorab einer Bestrafung zuallererst die vollständige Kompensation des Geschädigten durch den Aggressor. Ohne einen Geschädigten gibt es kein Recht auf Kompensation und keine Notwendigkeit der Bestrafung. Aus diesem Grund lehnen wir alle Ahndungen ab, welche auf Verbrechen ohne Opfer, wie beispielsweise Bußgelder, abzielen.

"Ich betrachte die Redefreiheit als Voraussetzung für eine zivilisierte Gesellschaft, denn Redefreiheit bedeutet, dass man mit Worten kämpfen kann. [...] Und der Grund, warum dies akzeptabel ist und warum es akzeptabel ist, dass die Gefühle der Menschen während dieses Kampfes verletzt werden, ist, dass der Kampf der Ideen dem tatsächlichen Kampf bei weitem vorzuziehen ist."

– Prof. Dr. Jordan Peterson

Freiheit des Ausdrucks

Jedes Individuum hat das Recht, seine eigenen Gedanken frei auszudrücken. Ein Eingriff in diese Freiheit der Rede stellt einen unrechtmäßigen Zwang dar. Wir verteidigen einen offenen und freien Wettbewerb der Ideen sowie die vollständige Freiheit des Ausdrucks und der Information. Wir lehnen staatliche Zensur, Regulierung, Kontrolle, Organisation oder Subventionierung von Presse und Medien ab. Einschränkungen sind ausschließlich auf Grundlage eines Vertrages zulässig.

Zwischenmenschliche Beziehungen

Übereinkommende Erwachsene haben die Freiheit, die Art ihrer persönlichen Beziehungen selbst zu wählen. Wir stehen dafür ein, dass Eheschließungen und Scheidungen individuelle Entscheidungen sind und jeder die Vertragsgrundlage frei wählen kann. Die Lebensentwürfe von Menschen sind so unterschiedlich, dass deren Ausgestaltung ausschließlich in der Hoheit der Individuen selbst liegt.

Familie und Elternrechte

Wir sehen die Familie als die kleinste natürliche Gemeinschaft an. Eltern und andere Vormünder haben das Recht, ihre Kinder gemäß der eigenen Über-zeugung zu erziehen. Dies schließt beispielsweise das Recht ein, Art und Umfang der Bildung des Kindes zu wählen. Für uns sind Kinder Individuen, für welche dieselben Rechte gelten wie für Erwachsene. Die Rechte der Kinder sind teilweise und nur solange auf ihre Eltern als Vormünder übertragen, bis Kinder diese selbstständig einfordern können.

Recht auf Selbstverteidigung

Die einzige legitime Anwendung von physischer Gewalt besteht in der Verteidigung der individuellen Rechte auf Leben, Freiheit und rechtmäßig erworbenes Eigentum. Wem Gewalt widerfährt oder direkt davon bedroht ist, ist berechtigt, sich zu verteidigen. Das Individuum hat das Recht auf Verteidigung seiner Rechte und das Recht, anderen Individuen oder Gruppen in der Verteidigung ihrer Rechte zu unterstützen. Aus diesem Grund setzen wir uns für ein liberales Waffenrecht ein zum angemessenen Schutz von Leben und Eigentum und lehnen jedwede Maßnahme ab, welche darauf abzielt, das Recht der Menschen auf Selbstverteidigung zu beschneiden.

"Entwaffne ein Volk und du hast vielleicht hundert Täter behindert - aber Hunderttausend neue Opfer geschaffen."

Roland Baader

Vertragliche Freiheit

Jede Person hat das Recht, Verträge frei zu gestalten und auf dem freien Markt Waren und Dienstleistungen unbeschränkt anzubieten. Dieses Recht folgt unmittelbar aus der individuellen Freiheit und bildet die Grundlage dieser vertraglichen Freiheit. Als Libertäre wollen wir, dass alle Mitglieder der Gesellschaft reichlich Gelegenheit haben, wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Ein freier und wettbewerbsorientierter Markt verteilt Ressourcen auf die effizienteste Weise. Alle auf Zwang basierenden Bemühungen, Reichtum umzuverteilen oder den Handel zu kontrollieren oder zu verwalten, sind Ausdruck einer unfreien Gesellschaft. Nachfolgend gehen wir auf die Grundsätze zwischenmenschlichen Handelns und deren Auswirkungen ein.

Eigentum und Vertragsfreiheit

Eigentumsrechte sind das Fundament einer wohlhabenden Gesellschaft. Dazu gehört die Freiheit, vertraglich Eigentum zu erwerben, zu besitzen, daraus Profit zu erzielen, es zu verwalten, zu teilen, zu vermieten, zu verteidigen oder zu veräußern. Unter Eigentum verstehen wir das Recht der letzten Verfügungs-gewalt über ein Gut. Eingriffe in die Eigentumsrechte sind nur auf Grundlage eines Vertrages mit dem Eigentümer rechtens. Alle sonstigen Versuche, das Eigentum eines Individuums zu regulieren, wie zum Beispiel durch Enteignung, Preiskontrollen oder Produktionsquoten, sind Verletzungen dieser fundamentalen Rechte und wir lehnen diese ab. Innerhalb eines Austausches zwischen Entitäten sollen diese die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, mit wem sie handeln und unter welchen Bedingungen sie übereinkommen.

"Ich meine, dass der Markt an sich sozial ist, nicht dass er sozial gemacht werden muss."

Ludwig Erhard

Marktwirtschaft und Wettbewerb

Die Vertragsfreiheit beinhaltet das Recht auf freien und freiwilligen Austausch von Gütern und Dienstleistungen. Als Libertäre unterstützen wir einen absolut unregulierten Markt und den freien Wettbewerb, ohne staatliche Interventionen. Nur auf einem freien Markt kann es zu einer Preisbildung kommen, wodurch Bedürfnisse angezeigt werden. Ohne eine solche kann nicht gemessen werden, was effizient ist und was nicht, und es ist damit nicht feststellbar, wo Knappheit herrscht und wo nicht. Die Privatisierung von Ressourcen und Produktions-mitteln stellt die Grundlage für eine Wirtschaft dar, welche sich der Beseitigung dieser Knappheit annimmt und im Ergebnis Ressourcen effizient über den Markt verteilt. Der freie Wettbewerb dient dabei dem Experimentieren um die beste Lösung. Wir sind daher Verteidiger eines privatwirtschaftlichen Unternehmer-tums und der Privatisierung natürlicher Ressourcen. Die Zerstörung von privatem Eigentum ist ein unzulässiger Eingriff in die Freiheit des Eigentümers. Die Bewahrung natürlicher Biosphären wie Wälder, Seen, Flüsse und Meere lässt sich somit auf den Schutz des Privateigentums zurückführen. Aus diesem Grund setzen wir uns für die Privatisierung aller Aspekte der Umwelt ein.

Steuern

Aus dem Eigentumsrecht folgt, dass alle Menschen einen Anspruch auf die Früchte ihrer Arbeit haben. Dies kann nur durch einen freiwillig geschlossenen Vertrag begrenzt werden. Die Besteuerung durch eine dritte Institution stellt eine unrechtmäßige Beanspruchung dieser Früchte der Arbeit dar. Wir als Libertäre sehen darin einen unrechtmäßigen gewaltsamen Akt gegen ein Individuum und lehnen diesen ab. Deswegen setzen wir uns für die Beseitigung aller Zwangsabgaben auf Eigentum, Leistung, Verkehr und Konsum ein. Wir lehnen weiterhin jeden gesetzlichen Rahmen ab, welcher darauf abzielt Steuern, Abgaben und Beiträge einzutreiben. Folglich soll es auch keine Unterscheidung in Brutto- und Nettolohn mehr geben.

"Besteuerung ist schlicht und einfach Raub, eindeutig, wobei es Raub im großen Stile und von kolossalem Ausmaß ist, wovon keine ausgewiesenen Kriminellen träumen könnten, dem gleichzukommen. Sie ist eine erzwungene Beschlagnahmung des Eigentums der Einwohner bzw. der Untertanen des Staates."

Murray Rothbard

Öffentliche Verwaltung

Das Nichtaggressionsprinzip schließt aus, dass ein Mensch auf Kosten eines anderen ohne dessen Zustimmung leben kann. Politische Tätigkeiten als Abgeordneter, in Ausschüssen oder in der Regierung sollen deswegen ehrenamtlich sein. Wir fordern die Beseitigung des Berufspolitikerstandes. Amtsvergütungen aus öffentlicher Hand soll es nicht geben, die Finanzierung obliegt privater Verantwortung. Wir lehnen jedwede finanziellen Bezüge, Pensionen, Privilegien oder Sonderstellungen für Staatsangestellte ab, welche durch Zwangsabgaben finanziert werden. Die öffentliche Verwaltung soll am Markt als Dienstleister agieren oder durch freiwillige Beiträge, wie Spenden, finanziert werden.

Geld und Finanzmarkt

Individuen, welche freiwilligen Austausch betreiben, haben auch die Freiheit, einvernehmlich das Zahlungsmittel Ihrer Wahl zu verwenden. Dies ist nicht mit dem staatlichen Geldmonopol vereinbar. Darüber hinaus lehnen wir eine Einmischung in den Finanzmarkt zum Beispiel durch staatliche Kreditgarantien, Sonderbehandlungen und Schuldenvergemeinschaftungen ab.

"Sollte man Laissez-faire aufgrund der Fehlbarkeit und moralischen Schwäche des Menschen ablehnen, so muss man aus denselben Gründen auch jede Art von staatlichen Eingriffen ablehnen."

– Ludwig von Mises

Zertifizierung und Standards

Durch freiwillige Interaktion von Marktteilnehmern entstehen Normen, Standards und Zertifizierungen zu unterschiedlichsten Zwecken. Ein Wettbewerb dieser ermöglicht fortlaufende Innovation. Auf dieser Grundlage lehnen wir staatlichen Interventionismus durch Lizenzierung, Zertifizierung und Standardisierung ab. Dies beinhaltet auch Urheberrechte und Patente, welche diesen Schaffensprozess einschränken und unnatürliche Monopolbildungen begünstigen.

Arbeitsmarkt

Die Vertragsfreiheit umschließt gleichwohl den Arbeitsmarkt. Deswegen obliegt die Regelung eines Arbeitsverhältnisses ausschließlich der vertraglichen Ausgestaltung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wir unterstützen das Recht auf Bildung privatrechtlicher Interessengemeinschaften, wie beispiels-weise Gewerkschaften. Die einseitige Niederlegung der Arbeit stellt jedoch einen Vertragsbruch dar.

"Staatsregierungen waren schon immer dafür bekannt, die Bildung des Volkes unter strenger Kontrolle zu halten. Sie wissen besser als alle anderen, dass ihre Macht fast ausschließlich auf der Schule basiert. Dementsprechend monopolisieren sie diese immer weiter und weiter."

– Francesc Ferrer I Guardia

Bildung

Aus der Selbstbestimmung des Menschen folgt auch das Recht auf eine freie Wahl des Bildungssystems. Das jetzige Bildungssystem basiert in seinem Wesen auf einem Jahrhunderte alten Modell, welches sich nicht an den Interessen und Fähigkeiten des Einzelnen ausrichtet. Die Erziehung und Bildung von Kindern obliegen zudem allein der Verantwortung der Eltern. Deswegen setzen wir uns für die Beseitigung des staatlichen Bildungsauftrages und der Schul- und Bildungspflicht ein. Darüber hinaus vertrauen wir dem Motiv organisierter privater und freiwilliger Wohlfahrt, beispielsweise durch Vereine oder Stiftungen, um den Schwächsten der Gesellschaft zu helfen.

Private Vorsorge

Aus dem Prinzip der Eigenverantwortung folgt, dass die Vorsorge in der Verantwortung des Individuums liegt. Als Libertäre bevorzugen wir zur persönlichen Absicherung ein marktwirtschaftlich orientiertes Versicherungs-wesen auf freiwilliger Basis. Die Menschen sollen selbst entscheiden, auf welchen Wegen sie Einkommenssicherheit und Vorsorge treffen. Wenn die eigene und familiäre Vorsorge nicht gegeben ist, kann weitere Abhilfe auf Solidarität beruhen. Im Gegensatz zur Umverteilung per Zwang, begründet sich wahre Solidarität als moralischer Akt allerdings auf Freiwilligkeit.

Gesundheit

Die Gesundheitsvorsorge stellt einen wichtigen Aspekt der privaten Vorsorge dar. Ein Individuum hat das Recht, eigenverantwortlich die Art und den Umfang der eigenen Gesundheitsvorsorge und der Behandlung im Falle von Krankheit zu wählen. Auch hier unterstützen wir ausschließlich private und freiwillige Wohlfahrt. Wir befürworten ein marktwirtschaftlich orientiertes Gesundheits-system. Im Sinne der körperlichen Selbstbestimmung verteidigen wir das Recht auf Inanspruchnahme von Sterbehilfe.

Gesellschaftliche Freiheit

Als Libertäre definieren wir die Gesellschaft als Zusammenkunft von Individuen, die zum gemeinsamen Interesse freiwillig kooperieren und handeln. Demgemäß ist eine Gesellschaft kein eigenständiges Wesen, sondern die Summe aller Individuen. Freiwilligkeit bildet in diesem Sinne die Grundlage einer libertären Gemeinschaft. Gesellschaftliche Institutionen und Sitten ergeben sich darin spontan aus den Interaktionen ihrer Mitglieder. Frei ist eine Gesellschaft dann, wenn die Menschen frei sind, sich mit anderen zu Organisationen zusammenzuschließen und diese auch wieder verlassen zu können. Der Vertrag bildet das Instrument friedvollen menschlichen Zusammenlebens, dessen Grundlagen wir nachfolgend beschreiben.

Freiwillige Organisation

Alle Menschen sind grundsätzlich frei darin, Organisationen zu formen, wie es ihnen geboten scheint. Diese Organisationen können jedoch nur Rechte besitzen, welche sie in erster Instanz auf freiwilliger Grundlage von Individuen übertragen bekommen haben. Eine solche Organisation kann sich darum niemals Rechte anmaßen, welche dem Individuum nicht zustehen. Kollektive Rechte lehnen wir genauso ab, wie den Missbrauch von Menschen zugunsten Dritter. Eine solche gesellschaftliche Organisation ist so lange legitim, wie alle Beteiligten ihren freien Willen erklären, ihr angehören zu wollen und diese Mitgliedschaft bei Bedarf auch wieder verlassen können. Wir verteidigen in diesem Sinne das Recht auf Sezession von Gesellschaftsverträgen.

"Staat heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem Munde: Ich, der Staat, bin das Volk."

Friedrich Nietzsche

Öffentliche Güter und Dienstleistungen

Die Vertragsfreiheit bildet die Grundlage zwischenmenschlicher Abkommen. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass öffentliche Güter und Dienstleistungen nur auf Grundlage von Verträgen zur Verfügung gestellt werden. Dies beinhaltet das Recht, die Nutzung und Annahme dieser Dienstleistung zu verwehren oder einen alternativen Anbieter zu wählen. Wir verteidigen den Wettbewerb der Dienstleistungen, seien sie privat oder öffentlich, und lehnen staatlich gestützte Monopole ab.

Rechtssprechung

Wir befürworten den Wettbewerb um das beste System auch im Bereich des geltenden Rechts. Für uns gilt in allen Bereichen des Rechts der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Wir lehnen deshalb Verwaltungsgerichte ab, da diese ohne einen ordentlichen Prozess eine Schuldzuweisung tätigen. Im Rahmen gesellschaftlicher Selbstbestimmung unterstützen wir die Freiheit, eine eigene Rechtsprechung auf vertraglicher Grundlage zwischen Individuen zu vereinbaren. Schiedsgerichte bilden in diesem Sinne eine Möglichkeit, außerhalb des staatlichen Rechts Rechtssicherheit zu schaffen. Auf diese Weise können Vertragsparteien eine rechtsverbindliche und rechtlich durchsetzbare Entscheidung in einer einzigen Instanz herbeiführen.

"Wenn es um mein täglich Brot geht, verlasse ich mich nicht auf die Menschenliebe des Bäckers, sondern auf seine Gewinnsucht."

Adam Smith

Freier Waren- und Personenverkehr

Aus der Vertragsfreiheit folgt direkt auch das Recht auf freien Austausch von Waren und Dienstleistungen und der freie Personenverkehr. Besitzrechte Dritter bleiben hierbei unverletzlich.

Innere Sicherheit

Sicherheit stellt ein Grundbedürfnis des Menschen dar. Eine Basisabsicherung durch öffentliche Polizeidienste lehnen wir deswegen nicht grundsätzlich ab, sofern sie auf freiwilliger vertraglicher Grundlage in Anspruch genommen werden kann. Ein jeder hat das Recht, seinen eigenen Sicherheitsbedürfnissen nachzukommen und dies beliebig auch durch private Sicherheitsdienste zu gewährleisten. Ein Auftraggeber hat das Recht, in seinem Zuständigkeitsbereich die Kompetenzen der Polizei an private Dienstleister abzugeben.

Äußere Sicherheit

Wir lehnen die Einrichtung einer öffentlichen Organisation zum Zwecke der Wahrung äußerer Sicherheit nicht grundsätzlich ab. Eine Wehrpflicht stellt jedoch einen gewaltsamen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht dar. Das Material und Personal zur Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit muss auf den Grundsätzen freiwilliger Vertragsbasis erworben oder rekrutiert werden. Aus unserer Sicht kann dies durch ein Berufssoldatentum geschehen, aber auch durch angeworbene Söldner unterstützt werden. Einem Zusammenschluss von Menschen zum Zwecke der Verteidigung stehen wir positiv gegenüber. In Anbetracht des menschlichen Gewaltpotenzials erkennen wir eine Notwendigkeit zur Sicherung des Friedens, weshalb wir Verteidigungsbündnisse als vorteilhaft ansehen.

Internationale Beziehungen

Internationale Beziehungen sind auf die Wahrung des Friedens durch Vermeidung externer Verstrickungen auszurichten. Jedwede internationale Beziehung hat nur auf Grundlage eines gemeinsamen Vertrages der beteiligten Parteien zu erfolgen, welche Art, Umfang und Dauer sowie Ziel der Interaktion definiert. Die Abgabe von Kompetenzen öffentlicher Organisationen an internationale oder supranationale Organisationen muss auf Grundlage von Verträgen geregelt und reversibel sein. Humanitäre Hilfe ist nicht Aufgabe des Staates, sondern gehört in die ausschließliche Verantwortung privater Initiativen und Organisationen. Wir erkennen das Recht aller Menschen an, sich Tyrannei und Unterdrückung zu widersetzen und sich und ihre Rechte zu verteidigen. Beistand in solchen Konflikten kann aber nur auf individueller Entscheidung erfolgen.

Hast du noch Fragen?

Wenn du Fragen zur unseren Grunsätzen oder unseren Positionen hast,
dann klicke hier oder schreibe uns direkt an info@die-libertaeren.de.

Spende jetzt!

Werde der Patron einer wahren Freiheitsbewegung!

Werde aktiv!

Lasse deinem Freiheitswillen Taten folgen!

Folge uns auf Social-Media

Folge uns auf Social-Media

Folge uns auf Social-Media

Folge uns auf Social-Media

Folge uns auf Social-Media